Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Risikobeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die SNR 462638 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die SNR 462638 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Risikobeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemässen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

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