Wer darf elektrische Anlagen prüfen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.

Durch die EU-Harmonisierung reicht heute eine fachliche (Grund)ausbildung nicht mehr aus, um als Elektrofachkraft zu gelten. Neben der fachlichen Ausbildung sind auch aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Die Elektrofachkraft muss die Tätigkeiten demnach selbst in den letzten Jahren aktiv ausgeübt haben.

Anhang A der VDE 1000-10 weist zudem darauf hin, dass es eine “Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist“, nicht gibt. Jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet, auf dem sie ausgebildet wurde, als solche und für andere Gebiete als elektrotechnischer Laie.

Deshalb ist unbedingt empfehlenswert, Wartungs-, Reparatur- und Prüfaufgaben von Elektrofachkräften durchführen zu lassen, die einerseits für das entsprechende Gebiet ausgebildet sind und andererseits auch in diesem Aufgabengebiet aktiv tätig sind.

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