Wer trägt die elektrische Verantwortung für elektrische Arbeitsmittel im Betrieb?
Die Verantwortung für elektrische Arbeitsmittel im Betrieb liegt beim Arbeitgeber/Betreiber. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt in § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel:
§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen
Quelle: www.elektrofachkraft.de