Wer trägt die elektrische Verantwortung für elektrische Arbeitsmittel im Betrieb?

Die Verantwortung für elektrische Arbeitsmittel im Betrieb liegt beim Arbeitgeber/Betreiber. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt in § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel:

§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen

  • für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,
  • den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und
  • über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 die Sicherheit und Gesundheit nicht gewährleistet werden, so hat der Arbeitgeber andere geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren.

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