Ersetzt das CE-Kennzeichen die elektrische Erstprüfung?
Nein, das CE-Kennzeichen ersetzt nicht die elektrische Erstprüfung.
Ein CE-Zeichen auf den Arbeitsmitteln entlastet den Arbeitgeber/Betreiber in keiner Weise gegenüber den Forderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Deutlich wird dies in der DGUV-I 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“. Mit der am Betriebsmittel angebrachten CE-Kennzeichnung dokumentiert und erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes in den europäischen Binnenmarkt.
Quelle:www.elektrofachkraft.de