Wann kann auf eine Erstprüfung elektrischer Geräte verzichtet werden?

Auf eine elektrische Erstprüfung kann verzichtet werden, wenn der befähigten Person ein Prüfprotokoll des Herstellers vorliegt. Aus dem Prüfprotokoll sollte hervorgehen, nach welchen Normen und Richtlinien das Arbeitsmittel geprüft wurde und zu welchem Ergebnis die Prüfung führte. Weiter sollte das Prüfprotokoll dem Arbeitsmittel zugeordnet werden können. In solch einem Fall genügt es, eine Sichtprüfung am Arbeitsmittel durchzuführen, um eventuelle Transportschäden zu erkennen.

Aus der BekBs113 im Kapitel 4.4.5 Prüfung vor Inbetriebnahme geht hervor, dass Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Verantwortung dafür, dass die Prüfung durchgeführt wird, liegt beim Auftraggeber. Dementsprechend muss geprüft werden, ob die Messtechnische Kontrolle im Rahmen der Erstprüfung durch den Hersteller durchgeführt wurde. Liegt diese vor, wird vor der Inbetriebnahme eine Sichtprüfung mit Hilfe einer Checkliste durchgeführt.
Quelle: www.elektrofachkraft.de

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