Wann müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden?
Elektrische Arbeitsmittel sind nach Montage und vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen.
Das fordert u.a. § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Nur so kann gewährleistet werden, dass den Mitarbeitern sichere elektrische Arbeitsmittel bereitgestellt werden.
§14 Prüfung von Arbeitsmitteln
(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:
Quelle: www.elektrofachkraft.de