Richtige Reihenfolge für Ihre elektrische Betriebssicherheitsprüfung

Elektrische Sicherheitsprüfungen gemäß DGUV V3 müssen wie folgt durchgeführt werden:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach einer Änderung am Gerät, Anlage oder Maschine
  • Nach Instandsetzung
  • Vor der Wiederinbetriebnahme
  • In bestimmten Zeitabständen.

Eine Übersicht über die Prüffristen elektrischer Geräte (Betriebsmittel) und Anlagen sowie Maschinen finden Sie hier.